Vielleicht hat der ein oder andere eine solche Situation schon erlebt. Man steht im Stau auf der Autobahn und plötzlich ertönt das Signalhorn von Rettungskräften die sich hinter einem durch den Verkehr schlängeln. Schnell entsteht ein Chaos, das es den Rettungskräften nur mit Mühe und Not möglich macht sich durch den Verkehr zu kämpfen. Wertvolle Sekunden und sogar Minuten vergehen bis die notwendige Hilfe an einem Unfallort ankommt.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß, dass einem Einsatzfahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen ist, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn nähert. Aber leider nur wenige Leute wissen, dass wenn sich der Verkehr auf Autobahnen und “Außerortsstraßen” staut, Fahrzeuge eine freie Gasse für die Durchfahrt von “Polizei- und Hilfsfahrzeugen” zu bilden haben.

Der Wortlaut des § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt:
“(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.”

Bitte denken Sie also daran:

Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet und offen gehalten werden, bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen.